Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Festlegungen zu einer „Fleischsteuer“ getroffen, wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion ergeben hat. Eigentlich hatten die Koalitionsfraktionen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgefordert, bis Ende Mai einen praktikablen Vorschlag für die Ausgestaltung einer sogenannten Tierwohlabgabe zu entwickeln.
Dazu äußert sich der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, wie folgt:
„Es ist wirklich Schade, dass die Bundesregierung sich bei einer so wichtigen Frage einfach wegduckt. Eine zusätzliche Verteuerung durch eine Fleischsteuer wäre sozial ungerecht und würde ausgerechnet die bäuerlichen Tierhalter bestrafen, die bereits weit über den gesetzlichen Mindeststandards produzieren. Die Fleischsteuer muss schnellstmöglich vom Tisch.“
Berlin, 11. August 2023. Die Bundesregierung hat aus Geldgründen ausgeschlossen, dass sich der Bund an einer dauerhaft angelegten Mehrgefahrenversicherung gegen witterungsbedingte Risiken für landwirtschaftliche Betriebe beteiligen wird. Dies hat die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion ergeben (Drs. 20/7719). Weil Anpassungsstrategien an witterungsbedingte Risiken in der Landwirtschaft zunehmend wichtiger werden, hatten zahlreiche Bundesländer bereits im vergangenen Jahr eine entsprechende staatliche Unterstützung gefordert.
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30.03.2023
Koalitionsausschuss beschließt neuen Preishammer für Lebensmittel
Der Koalitionsausschuss hat gestern ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches unter anderem auch einen kräftigen CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 auf die LKW-Maut ab 2024 beinhaltet. Weil diese Kostensteigerungen letztendlich immer an die Endverbraucher weitergegeben werden müssen, wird das vor allem auch die Lebensmittelpreise noch stärker verteuern.
WeiterBerlin, 14. Dezember 2023. Die Bundesregierung hat angekündigt, unter anderem die Steuervergünstigung für Agrardiesel sowie die Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Bundeshaushalt 2024 streichen zu wollen. Das entspricht einer zusätzlichen steuerlichen Belastung von etwa 900 Millionen Euro für die landwirtschaftlichen Betriebe.
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